Inhalt
4.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
4.1
Diese Bekanntmachung tritt am 10. September 2025 in Kraft.
4.2
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 3. Dezember 2021 (BayMBl. Nr. 918) wird mit Ablauf des 9. September 2025 aufgehoben.