Inhalt

Text gilt ab: 01.06.2024

3.   Inkrafttreten, Außerkrafttreten

1Diese Bekanntmachung tritt am 1. Juni 2024 in Kraft. 2Die Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern vom 13. Januar 1998 (AllMBl. S. 81) wird bezüglich der Nrn. 5.7 und 6.7 der ZTV-SA 97 mit Ablauf des 31. Mai 2024 aufgehoben.