Inhalt
2.
Anwendung
2.1
Die Zusätzlichen technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für transportable Lichtsignalanlagen wurden vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 07/2024 bekannt gegeben.
2.2
1Die ZTV transportable LSA 2023 sind im Zuge der der Auftragsverwaltung unterliegenden Bundesstraßen, der Staatsstraßen und der von den Staatlichen Bauämtern betreuten Kreisstraßen anzuwenden. 2Im Interesse einer einheitlichen Handhabung empfehlen wir, diese Bekanntmachung auch für Baumaßnahmen im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, Städte und Gemeinden anzuwenden.
2.3
Die ZTV transportable LSA 2023 ersetzen die Nrn. 5.7 und 6.7 der ZTV-SA 97.