Inhalt
3.
Anwendung
3.1
Die Technischen Lieferbedingungen für transportable Lichtsignalanlagen wurden vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 07/2024 bekannt gegeben.
3.2
1Die TL transportable LSA, Ausgabe 2023, sind im Zuge der der Auftragsverwaltung unterliegenden Bundesstraßen, der Staatsstraßen und der von den Staatlichen Bauämtern betreuten Kreisstraßen anzuwenden. 2Im Interesse einer einheitlichen Handhabung empfehlen wir, diese Bekanntmachung auch für Baumaßnahmen im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, Städte und Gemeinden anzuwenden.
3.3
1Das ARS Nr. 05/2023 des BMDV vom 28. März 2023 ist nicht mehr anzuwenden. 2Die TL transportable LSA, Ausgabe 2023, ersetzen die TL transportale LSA, Ausgabe 2022.