Inhalt

Text gilt ab: 01.12.2023

3.   Anwendung

3.1  

Die Technischen Lieferbedingungen für transportable Lichtsignalanlagen wurden vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau ARS Nr. 05/2023 bekannt gegeben.

3.2  

1Die TL transportable LSA, Ausgabe 2022 sind im Zuge der Bundesfernstraßen, der Staatsstraßen und der von den Staatlichen Bauämtern betreuten Kreisstraßen anzuwenden. 2Im Interesse einer einheitlichen Handhabung empfehlen wir, diese Bekanntmachung auch für Baumaßnahmen im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, Städte und Gemeinden anzuwenden.

3.3  

1Das ARS Nr. 35/1997 des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) vom 12. August 1997 ist bezüglich den TL-Transportable Lichtsignalanlagen 97 nicht mehr anzuwenden. 3Die TL transportable LSA, Ausgabe 2022 ersetzen die TL-Transportable Lichtsignalanlagen 97.