Inhalt

Text gilt ab: 01.12.2023

2.   Ergänzende Festlegungen

2.1  

1Bei Lichtsignalanlagentyp D entsprechend Kapitel 2.1 der TL transportable LSA sind bei allen planbaren Maßnahmen und daher insbesondere bei Arbeitsstellen immer verkabelte Anlagen einzusetzen, da nur hiermit das erforderliche Höchstmaß an Betriebs- und Störungssicherheit erzielt werden kann. 2Dies gilt vor allem für Kreuzungen, Einmündungen und insbesondere für Anlagen mit Fußgänger- beziehungsweise Radfahrersignalisierung.

2.2  

1Zur Anzeige der verbleibenden Rest-Rot-Zeit (Countdown) können zusätzlich einfeldige Signalgeber angebracht werden. 2Insbesondere bei langen Umlaufzeiten empfiehlt sich der Einsatz von Countdown-Anzeigen, welche die gesamte verbleibende Rot-Zeit zurückzählen. 3Beim Einsatz dieser Anzeigen ist auf eine ausreichende Sichtbarkeit und Wahrnehmbarkeit zu achten.