Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2022

5. Inkrafttreten, Außerkrafttreten

1Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. 2Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 2. Juli 2018 (AllMBl. S. 455) wird aufgehoben.