Inhalt

Text gilt ab: 01.11.2020

2.   Anwendung

1Auf Grund neuer technischer Erkenntnisse sind die TP Griff-StB 07 (SKM) bei Straßenbaumaßnahmen im Zuge der Bundesfernstraßen, der Staatsstraßen und der von den Staatlichen Bauämtern betreuten Kreisstraßen einschließlich der folgenden Festlegungen anzuwenden. 2Die Änderungen betreffen im Wesentlichen die Reifenvergleichs- und Reifenanschlussmessungen, den gerätespezifischen Korrekturfaktor sowie die Erfassung der Reifentemperatur.

2.1  

Zu Abschnitt 6.2.1:
1Es gelten die in der Anlage 1 der Anlage zu dieser Bekanntmachung aufgeführten Änderungen beziehungsweise Korrekturen. 2Zusätzlich gilt: Werden im Messabschnitt der neu hergestellten Deckschicht die für die gewählte Soll-Messgeschwindigkeit vorgegebenen Grenzwerte bei der ersten Messfahrt um mindestens 0,05 überschritten, entfällt die zweite Messfahrt.

2.2  

Zu Abschnitt 4.3, 4.6, 4.7, 5.2.1, 5.2.2, 6.2.3, 7.2, 8.2, 8.3.1, 8.4.3:
Es gelten die in der Anlage 1 der Anlage zu dieser Bekanntmachung aufgeführten Änderungen beziehungsweise Korrekturen.