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Text gilt ab: 01.11.2020
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913-B

Technische Prüfvorschriften für Griffigkeitsmessungen im Straßenbau; Teil: Seitenkraftmessverfahren (SKM), Ausgabe 2007, TP Griff-StB 07

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr
vom 9. Oktober 2020, Az. 49-43415-5

(BayMBl. Nr. 609)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr über Technische Prüfvorschriften für Griffigkeitsmessungen im Straßenbau; Teil: Seitenkraftmessverfahren (SKM), Ausgabe 2007, TP Griff-StB 07 vom 9. Oktober 2020 (BayMBl. Nr. 609)

Regierungen
Autobahndirektionen
Staatliche Bauämter mit Straßenbauaufgaben
Landesbaudirektion
nachrichtlich
Bayerischer Landkreistag
Bayerischer Städtetag
Bayerischer Gemeindetag
Allgemeines Rundschreiben Straßenbau 13/2020

1. Allgemeines

1Die Technischen Prüfvorschriften für Griffigkeitsmessungen im Straßenbau; Teil: Seitenkraftmessverfahren (SKM), Ausgabe 2007 (TP Griff-StB 07 (SKM)) wurden von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V. (FGSV) im Benehmen mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und den obersten Straßenbaubehörden der Länder aufgestellt. 2Die TP Griff-StB 07 (SKM) enthalten im Einzelnen Angaben zur Anwendung, zur Technologie für die Messungen, zur Datenerfassung und -aufbereitung und zur Kalibrierung der Messgeräte.

2. Anwendung

1Auf Grund neuer technischer Erkenntnisse sind die TP Griff-StB 07 (SKM) bei Straßenbaumaßnahmen im Zuge der Bundesfernstraßen, der Staatsstraßen und der von den Staatlichen Bauämtern betreuten Kreisstraßen einschließlich der folgenden Festlegungen anzuwenden. 2Die Änderungen betreffen im Wesentlichen die Reifenvergleichs- und Reifenanschlussmessungen, den gerätespezifischen Korrekturfaktor sowie die Erfassung der Reifentemperatur.

2.1 

Zu Abschnitt 6.2.1:
1Es gelten die in der Anlage 1 der Anlage zu dieser Bekanntmachung aufgeführten Änderungen beziehungsweise Korrekturen. 2Zusätzlich gilt: Werden im Messabschnitt der neu hergestellten Deckschicht die für die gewählte Soll-Messgeschwindigkeit vorgegebenen Grenzwerte bei der ersten Messfahrt um mindestens 0,05 überschritten, entfällt die zweite Messfahrt.

2.2 

Zu Abschnitt 4.3, 4.6, 4.7, 5.2.1, 5.2.2, 6.2.3, 7.2, 8.2, 8.3.1, 8.4.3:
Es gelten die in der Anlage 1 der Anlage zu dieser Bekanntmachung aufgeführten Änderungen beziehungsweise Korrekturen.

3. Inkrafttreten, Außerkrafttreten

1Diese Bekanntmachung tritt am 1. November 2020 in Kraft. 2Mit Ablauf des 31. Oktober 2020 tritt die Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern vom 25. August 2008 (AllMBl. 2008, S. 519) außer Kraft.

4. Bezugsmöglichkeit

Die TP Griff-StB 07 (SKM) können unter der FGSV-Nr. 408/1 bei der FGSV Verlag GmbH, Wesselinger Straße 17, 50999 Köln bezogen werden.

Brigitta Brunner
Ministerialdirektorin