Inhalt

Text gilt ab: 18.11.2019

1. Allgemeines

1Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat das Allgemeine Rundschreiben (ARS) Nr. 18/2019 vom 26. August 2019 bekannt gegeben. 2Gegenstand des ARS ist die Qualitätssicherung beim Schweißen von Kopfbolzendübeln im Brückenbau. 3In der Anlage zum ARS Nr. 18/2019 sind Grundsätze insbesondere zur Erzielung einer ausreichenden Ausführungsqualität im Hinblick auf die Ermüdungssicherheit der Kopfbolzendübel im Brückenbau festgelegt.