Inhalt

Text gilt ab: 01.10.2019

3. Inkrafttreten, Außerkrafttreten

1Diese Bekanntmachung tritt am 1. Oktober 2019 in Kraft. 2Mit Ablauf des 30. September 2019 tritt die Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr vom 10. November 2016 zu den „Technischen Lieferbedingungen für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächenbefestigungen, Teil: Güteüberwachung, Teil: Ausführung von Dünnen Asphaltdeckschichten in Heißbauweise auf Versiegelung, Ausgabe 2015 (TL G DSH-V-StB 15)“ (AllMBl. S. 2160), außer Kraft.