Inhalt

Text gilt ab: 01.10.2019

1. Allgemeines

1Die „Technischen Lieferbedingungen für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächenbefestigungen, Teil: Güteüberwachung, Teil: Ausführung von Dünnen Asphaltdeckschichten in Heißbauweise auf Versiegelung“, Ausgabe 2015, (TL G DSH-V-StB 15) sind von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V. im Benehmen mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und den Obersten Straßenbaubehörden der Länder aufgestellt und in Bayern mit Bekanntmachung vom 10.11.2016 eingeführt worden. 2Punkt 2.1 der Bekanntmachung vom 10.11.2016 wird mit dieser Bekanntmachung modifiziert. 3Mit den TL G DSH-V-StB 15 wird die Güteüberwachung für die Bauweise Dünne Asphaltdeckschichten in Heißbauweise auf Versiegelung (DSH-V) geregelt. 4Der Nachweis der Eignung und die Güteüberwachung bei der Ausführung von Dünnen Asphaltdeckschichten in Heißbauweise auf Versiegelung erfolgt auf Basis der TL G DSH-V-StB 15 in Verbindung mit den ZTV BEA-StB, die den Nachweis der Eignung der eingesetzten Baustoffe und Baustoffgemische regeln. 5Die Güteüberwachung umfasst die Eigenüberwachung durch den Ausführenden und die Fremdüberwachung des eingesetzten Sprühfertigers, der Baustoffe und Baustoffgemische. 6Das Vorgehen orientiert sich daran, dass Dünne Asphaltdeckschichten in Heißbauweise auf Versiegelung erst auf der Baustelle zum Zweck des Einbaus hergestellt werden und daher besonders die organisatorische, personelle, geräte- und verfahrenstechnische Eignung Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Ausführung ist.