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Bezeichnung der Kreisstraßen
1. Kreisstraßen in der Baulast der Landkreise
2. Kreisstraßen in der Baulast von kreisfreien Städten
3. Kreisstraßen in der Baulast von Gemeinden
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 01.01.2025
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Dr. Thomas Gruber
Ministerialdirektor