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Text gilt ab: 01.01.2025
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911-B

Bezeichnung der Kreisstraßen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr
vom 26. November 2025, Az. 42-4312.by-10-1-3

(BayMBl. Nr. 530)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr über die Bezeichnung der Kreisstraßen vom 26. November 2025 (BayMBl. Nr. 530)

Regierungen
Staatliche Bauämter mit Straßenbauaufgaben
nachrichtlich
Fernstraßen-Bundesamt
Bayer. Landkreistag
Bayer. Städtetag
Bayer. Gemeindetag
Nachstehend werden die Kurzbezeichnungen der Kreisstraßen in Bayern zum Stand 1. Januar 2025 bekanntgegeben. Diese Bekanntmachung ersetzt die Bekanntmachung vom 6. März 2014 (AllMBl. 2014 S. 159) und tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2025 in Kraft.