Inhalt

Text gilt ab: 01.04.2021

4. Inkrafttreten, Außerkrafttreten

4.1 

Diese Bekanntmachung tritt am 1. Oktober 2015 in Kraft.

4.2 

1Mit Ablauf des 30. September 2015 tritt die Bekanntmachung vom 5. Februar 1992 (AllMBl. S. 142), die durch Bekanntmachung vom 30. Juni 1998 (AllMBl. S. 588) geändert worden ist, außer Kraft. 2Soweit ein kommunaler Dienstherr für außerhalb eines Beamtenverhältnisses ausgeübte weitere Beschäftigungen bereits Bestätigungen nach Nr. 1.5 der außer Kraft tretenden Bekanntmachung abgegeben hat, gilt der auf dieser Grundlage erteilte allgemeine Gewährleistungsbescheid bis zum Ende der weiteren Beschäftigung fort.