Inhalt
1.
Berufsbildungsausschuss
1Die Mitglieder erhalten, soweit eine Entschädigung nicht von anderer Seite gewährt wird, bei Teilnahme an Sitzungen des Berufsbildungsausschusses
- –
Reisekostenvergütung nach den für die bayerischen Staatsbeamtinnen und Staatsbeamten der Besoldungsgruppe A 16 geltenden Vorschriften und
- –
eine Sitzungsvergütung von 34,10 € je Sitzungstag.
2Wird nachgewiesen oder glaubhaft gemacht, dass durch die Teilnahme an der Sitzung Verdienstausfall eingetreten ist oder Aufwendungen für einen Vertreter oder eine Vertreterin entstanden sind, so kann bis zur doppelten Höhe der Sitzungsvergütung Ersatz geleistet werden. 3Diese Regelungen gelten auch für die Mitglieder der Unterausschüsse und für Mitglieder der Unterausschüsse, die aus besonderem Anlass zu Sitzungen des Berufsbildungsausschusses geladen werden. 4In gleicher Weise werden Stellvertreter und Stellvertreterinnen entschädigt, die aus besonderem Anlass an Sitzungen des Berufsbildungsausschusses oder eines Unterausschusses teilnehmen.