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Text gilt ab: 01.11.2020

1. Berufsbildungsausschuss

1Die Mitglieder erhalten, soweit eine Entschädigung nicht von anderer Seite gewährt wird, bei Teilnahme an Sitzungen des Berufsbildungsausschusses
Reisekostenvergütung nach den für die bayerischen Staatsbeamtinnen und Staatsbeamten der Besoldungsgruppe A 16 geltenden Vorschriften und
eine Sitzungsvergütung von 31,00 € je Sitzungstag.
2Wird nachgewiesen oder glaubhaft gemacht, dass durch die Teilnahme an der Sitzung Verdienstausfall eingetreten ist oder Aufwendungen für einen Vertreter oder eine Vertreterin entstanden sind, so kann bis zur doppelten Höhe der Sitzungsvergütung Ersatz geleistet werden. 3Diese Regelungen gelten auch für die Mitglieder der Unterausschüsse und für Mitglieder der Unterausschüsse, die aus besonderem Anlass zu Sitzungen des Berufsbildungsausschusses geladen werden. 4In gleicher Weise werden Stellvertreter und Stellvertreterinnen entschädigt, die aus besonderem Anlass an Sitzungen des Berufsbildungsausschusses oder eines Unterausschusses teilnehmen.