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Inhaltsverzeichnis
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Vollzug des Bayerischen Naturschutzgesetzes;Teil 6 „Erholung in der freien Natur“
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1. Das Betretungsrecht (Umfang und Inhalt des Rechts auf Naturgenuss), Art. 26 ff. des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG)
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2. Beschränkungen des Betretungsrechts
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3. Verfahren bei Sperren durch den Grundeigentümer oder sonstige Berechtigte und bei Beseitigungsanordnungen, Art. 34 BayNatSchG
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4. Maßnahmen mit enteignender Wirkung, Art. 36 BayNatSchG
5. Inkrafttreten; Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 16.12.2020
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Dr. Christian Barth
Ministerialdirektor