Inhalt
Bewilligungen, die auf Grundlage der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz über die Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen des Natur- und Artenschutzes, der Landschaftspflege sowie der naturverträglichen Erholung in Naturparken (Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien – LNPR) vom 17. Oktober 2022 (BayMBl. Nr. 610), die durch Bekanntmachung vom 9. Oktober 2023 (BayMBl. Nr. 513) geändert worden ist, erteilt wurden, werden nach den bisherigen Regelungen abgewickelt.