Inhalt

FORSTZUSR 2026
Text gilt ab: 01.01.2026
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2028

9.   Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Übergangsvorschrift

9.1   Inkrafttreten, Außerkrafttreten

1Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2026 in Kraft. 2Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2028 außer Kraft.

9.2   Übergangsvorschrift

Vorhaben, für die nach der FORSTZUSR 2021 bereits ein Antrag gestellt worden ist, werden auch nach dem 31. Dezember 2025 nach den Bestimmungen der FORSTZUSR 2021 abgewickelt.