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Inhaltsverzeichnis
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Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung
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1. Zweck der Förderung
2. Gegenstand der Förderung
3. Zuwendungsempfänger
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4. Zuwendungsvoraussetzungen
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5. Art, Umfang und Höhe der Zuwendungen
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6. Verfahrensregelungen
7. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Anlagen
Inhalt
FinR-LE
Text gilt ab: 01.01.2026
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2028
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7.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
1
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2026 in Kraft.
2
Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2028 außer Kraft.