Inhalt

FinR-LE
Text gilt ab: 01.01.2026
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2028

2.   Gegenstand der Förderung

Förderfähig sind die Ausgaben für Maßnahmen nach den Anlagen 1 bis 3 dieser Finanzierungsrichtlinien (FinR-LE) sowie nach der Anlage zu den DorfR in der jeweils geltenden Fassung.