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Arten der Amtshilfe
10 – Die Gemeinde leistet nach § 135 Abs. 1 Satz 1 FlurbG der Flurbereinigungsbehörde insbesondere in folgenden Fällen die erforderliche Amtshilfe:
- 1.
bei der Ermittlung der Beteiligten,
- 2.
bei öffentlichen Bekanntmachungen,
- 3.
bei Zustellungen,
- 4.
bei der Vollstreckung von Geldforderungen der Teilnehmergemeinschaft sowie
- 5.
durch die Erteilung von Auskünften.