Inhalt

Text gilt ab: 01.09.2021

1. Allgemeines

1Die derzeitige parallele Durchführung des Unterrichts in der zwei- und dreijährigen Form an der staatlichen Technikerschule für Agrarwirtschaft Fachrichtung Ernährungs- und Versorgungsmanagement Kaufbeuren (Technikerschule) verursacht einen hohen organisatorischen und personellen Aufwand bei gleichzeitig sehr kleinen Unterrichtsgruppen. 2Durch eine Bündelung und Verschiebung des Praktikums in der dreijährigen Form an das Ende der Schulzeit sollen alle Studierenden beider Formen im ersten und zweiten Schuljahr gemeinsam unterrichtet werden. 3Für die zwei- und dreijährige Form soll künftig eine gemeinsame Stundentafel angewendet werden. 4Weil die bislang gewonnenen Erkenntnisse bezüglich der mathematischen Vorkenntnisse der Studierenden darauf hinweisen, dass mehr Unterrichtszeit im Pflichtfach für die Übung und Bearbeitung anwendungsbezogener Beispiele gebraucht wird, wird die Stundenzahl im Fach Mathematik erhöht. 5Im Schulversuch legen Studierende der zweijährigen und der dreijährigen Form die Abschlussprüfung in den Pflichtfächern (§ 25 Abs. 1 Nr. 3 Technikerschule Agrar – AgrTSO) am Ende des zweiten Schuljahres ab. 6Der praktische Prüfungstag (§ 25 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. b) AgrTSO) findet am Ende des dritten Schuljahres statt. 7Studierende der dreijährigen Form absolvieren das Betriebspraktikum im dritten Schuljahr. 8Mit dieser Erweiterung des Schulversuchs werden eine erhöhte Übersichtlichkeit und Effizienz im Unterrichtsbetrieb und damit einhergehend ein gesteigerter Lernerfolg in der stabilen Klassengemeinschaft angestrebt.
9Zu diesem Zweck wird an der Technikerschule mit Beginn des Schuljahres im ersten und zweiten Schuljahr mit folgenden Abweichungen von der AgrTSO unterrichtet: