Inhalt

Text gilt ab: 01.05.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.07.2026

1.   Allgemeines

1.1  

Die Fachschulen sollen zukünftig in der Fläche präsent bleiben und gleichzeitig attraktive Standorte mit soliden Semesterstärken darstellen.

1.2  

1Die Attraktivität der staatlichen Landwirtschaftsschulen und staatlichen Höheren Landbauschulen soll gesteigert werden. 2Dazu werden parallel zwei unterschiedliche Schulversuche durchgeführt und evaluiert. 3Die Schulversuche werden in Wintersemesterform an der Landwirtschaftsschule, Abteilung Landwirtschaft, Weiden in Kombination mit der Höheren Landbauschule Almesbach (Schulversuch 1) sowie in Vollzeitform an der Landwirtschaftsschule, Abteilung Landwirtschaft, Kaufbeuren in Kombination mit der Höheren Landbauschule Triesdorf (Schulversuch 2) durchgeführt.
4Zu diesem Zweck wird an diesen Schulstandorten mit folgenden Abweichungen von den geltenden Schulordnungen unterrichtet: