Inhalt

SKERL
Text gilt ab: 31.12.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024

2. Seminare an agrarwirtschaftlichen Fachschulen und Fachakademien

Erstattungsfähige Seminare und Wahlpflichtmodule als Bestandteil des Pflichtunterrichts sind für:

2.1 

Landwirtschaftsschule, Abteilung Landwirtschaft
Landtechnikseminar (fünftägig)
Seminar für soziale und religiöse Bildung (fünftägig)
Seminar Berufsausbildung und Mitarbeiterführung (bis zu zwei Lehrgangstage)

2.2 

Landwirtschaftsschule, Abteilung Hauswirtschaft
Wahlpflichtmodule (WPM):
WPM „Unterstützung im Alltag“ (Aufteilung auf drei bzw. vier Lehrgangstage)
WPM „Medienkompetenz und Öffentlichkeitsarbeit“ (eintägig)
haushaltstechnisches Seminar (bis zu fünf Lehrgangstage)
Seminar für Aufbereitung landwirtschaftlicher Produkte (bis zu fünf Lehrgangstage)
Seminar für soziale und religiöse Bildung (einsemestriger Studiengang – bis zu drei Lehrgangstage)
Seminar für soziale und religiöse Bildung (zwei- und dreisemestrige LWS – bis zu fünf Lehrgangstage)

2.3 

Staatliche Technikerschule für Agrarwirtschaft, Fachrichtung Ernährungs- und Versorgungsmanagement
haushaltstechnisches Seminar (bis zu fünf Lehrgangstage)
Seminar für Aufbereitung landwirtschaftlicher Produkte (bis zu vier Lehrgangstage)

2.4 

Staatliche Fachakademie für Landwirtschaft, Fachrichtung Ernährungs- und Versorgungsmanagement
haushaltstechnisches Seminar (bis zu fünf Lehrgangstage)

2.5 

Fachschule für Agrarwirtschaft, Fachrichtung ökologischer Landbau
Landtechnikseminar (fünftägig)

2.6 

Für alle agrar-, haus- und forstwirtschaftlichen Fachschulen
Seminar zur Persönlichkeitsbildung (eintägig)

2.7 Seminartage zu speziellen Fachthemen

1In Einzelfällen können mit Zustimmung des StMELF, im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel pro Einrichtung und Jahr Referentenkosten für maximal zwei Seminartage für aktuelle Seminarinhalte zu Spezialthemen bzw. im Rahmen von Schulversuchen abgerechnet werden, die nicht durch staatliches Personal übernommen werden können. 2Die Abrechnungssätze werden in Abhängigkeit der Qualifizierung mit maximal 20 % des jeweils gültigen DEULA-Lehrgangsentgeltes festgesetzt.