Inhalt

Text gilt ab: 20.05.2020

2. Adressaten

Die „Alarmpläne Gewässerökologie“ richten sich an die örtlich zuständigen Behörden (Regierungen, Wasserwirtschaftsämter, Landesamt für Umwelt, Kreisverwaltungsbehörden) und sprechen Pflichten von Kraftwerksbetreibern und Einleitern an.