Inhalt

Text gilt ab: 08.05.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2030

7.   Inkrafttreten, Außerkrafttreten

1Diese Bekanntmachung tritt am 8. Mai 2025 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2030 außer Kraft. 2Die Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus und für Umwelt und Verbraucherschutz über die Ausgleichszahlungen im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) vom 16. November 2023 (BayMBl. Nr. 609) tritt mit Ablauf des 7. Mai 2025 außer Kraft.