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Text gilt ab: 01.01.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025
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7071-W

Richtlinien zur Durchführung des Bayerischen Förderprogramms „Technologieorientierte Unternehmensgründungen“

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
vom 5. Juli 2019, Az. 47-6667/304/3

(BayMBl. Nr. 259)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie über die Richtlinien zur Durchführung des Bayerischen Förderprogramms „Technologieorientierte Unternehmensgründungen“ vom 5. Juli 2019 (BayMBl. Nr. 259), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 6. Dezember 2023 (BayMBl. Nr. 637) geändert worden ist

Vorbemerkung
1Der Freistaat Bayern fördert nach Maßgabe
dieser Richtlinien,
der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen – insbesondere der Art. 23 und 44 der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) und der dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften bzw. der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften für die Gewährung von Zuwendungen an die gewerbliche Wirtschaft (AVG) in der jeweils geltenden Fassung,
der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung – AGVO)
Entwicklung und Innovation im Bereich von Produkten und Verfahren, die im Zusammenhang mit der Gründung von technologieorientierten Unternehmen stehen. 2Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.