Inhalt
2. Gegenstand der Förderung
Die Zuwendungen werden ausgereicht
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als Beihilfen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Lösung von Aufgaben im Bereich der experimentellen Entwicklung nach Art. 25 AGVO oder
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als Innovationsbeihilfe für KMU nach Art. 28 AGVO.