Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025

3.   Zuwendungsempfänger

1Antragsberechtigt sind

3.1  

Personen, die die Absicht haben, ein technologieorientiertes Unternehmen zu gründen und über das zur Durchführung des Vorhabens notwendige technische Fachwissen verfügen oder

3.2  

technologieorientierte Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die die Voraussetzungen an ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) Unternehmen gemäß Anhang I der AGVO erfüllen und
seit weniger als sechs Jahren existieren sowie
weniger als zehn Mitarbeiter (Vollzeit, einschließlich Geschäftsleitung) haben.
2In begründeten Fällen sind bei kleinen und mittleren Unternehmen, die weder selbst noch über Beteiligungsunternehmen produzierend tätig sind und die mit dem geplanten Entwicklungsvorhaben den Einstieg in das produzierende Gewerbe realisieren wollen, Ausnahmen hiervon möglich. 3Eine oder mehrere der am antragstellenden Unternehmen beteiligten Personen müssen Geschäftsführer sein, mindestens 50 % der Anteile halten und den größeren Teil ihrer Arbeitszeit dem Gründungsvorhaben widmen. 4Mindestens ein Geschäftsführer muss über das zur Durchführung des Vorhabens notwendige technische Fachwissen verfügen. 5Kaufmännisches Wissen ist bereitzustellen, sofern die Geschäftsführung dies nicht hat. 6Bei Softwareunternehmen muss mindestens eine am Unternehmen wesentlich beteiligte Person eine entsprechende fachliche Qualifikation nachweisen. 7Alternativ ist eine Beschäftigungszeit von mindestens zwei Jahren an verantwortlicher Stelle bei einem Softwareunternehmen oder eine vergleichbare Tätigkeit zu belegen.

3.3  

Die Antragsteller müssen für die Projektdurchführung eine ausreichende Bonität haben und diese ggf. nachweisen.

3.4  

Antragsteller, die das Vorhaben im Auftrag und auf Rechnung Dritter durchführen, können nicht gefördert werden.