Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025

1.   Zweck der Förderung

1Die Förderung soll Firmengründungen in zukunftsträchtigen Technologiebereichen anregen und neugegründete Firmen unterstützen. 2Gefördert werden können technologisch und wirtschaftlich risikobehaftete Entwicklungsvorhaben, die im Zusammenhang mit der Gründung von technologieorientierten Unternehmen stehen und darauf abzielen, die technologische Basis von neugegründeten und kleinen Unternehmen aufzubauen oder zu verstärken. 3Sofern noch kein beurteilungsreifes, tragfähiges technologisches Konzept für die Unternehmensgründung vorliegt, können Konzeptvorhaben im Bereich der experimentellen Entwicklung zu dessen Erstellung gefördert werden (Vorentwicklung).