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        7070-W
Grundsätze zum m4-Award / Medical Valley-Award
        Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
vom 22. September 2020, Az. 41-6618/203
        (BayMBl. Nr. 571)
        Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie über die Grundsätze zum m4-Award / Medical Valley-Award vom 22. September 2020 (BayMBl. Nr. 571), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 7. Mai 2024 (BayMBl. Nr. 242) geändert worden ist
        
          
        
        
          Vorbemerkung
        
        
          1Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie unterstützt nach Maßgabe dieser Regelungen im Teilbereich seiner Ressortzuständigkeit die Überführung exzellenter Forschungsergebnisse in den Bereichen medizinische Biotechnologie und Medizintechnik in innovative Produkte und Technologien
        
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- an bayerischen staatlichen Hochschulen und Universitätskliniken sowie 
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- an bayerischen außeruniversitären Forschungseinrichtungen. 
          2Diese Unterstützung erfolgt nach Maßgabe
        
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- dieser Regelungen und 
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- der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen – insbesondere Art. 23 und 44 Bayerische Haushaltsordnung (BayHO) und der dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften, der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung des Freistaats Bayern (ANBest-P) sowie Art. 48, 49 und 49a des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG). 
          3Die Unterstützung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Mittel.