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Text gilt ab: 10.08.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026
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7070-W

Grundsätze zum m4-Award / Medical Valley-Award

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
vom 22. September 2020, Az. 41-6618/203

(BayMBl. Nr. 571)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie über die Grundsätze zum m4-Award / Medical Valley-Award vom 22. September 2020 (BayMBl. Nr. 571), die durch Bekanntmachung vom 12. Juli 2023 (BayMBl. Nr. 357) geändert worden ist

Vorbemerkung
1Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie unterstützt nach Maßgabe dieser Regelungen im Teilbereich seiner Ressortzuständigkeit die Überführung exzellenter Forschungsergebnisse in den Bereichen medizinische Biotechnologie und Medizintechnik in innovative Produkte und Technologien
an bayerischen staatlichen Hochschulen und Universitätskliniken sowie
an bayerischen außeruniversitären Forschungseinrichtungen.
2Diese Unterstützung erfolgt nach Maßgabe
dieser Regelungen und
der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen – insbesondere Art. 23 und 44 Bayerische Haushaltsordnung (BayHO) und der dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften, der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung des Freistaats Bayern (ANBest-P) sowie Art. 48, 49 und 49a des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG).
3Die Unterstützung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Mittel.