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Inhaltsverzeichnis
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Leitlinien für die Fluglärmschutzbeauftragten bei den Luftämtern Süd- und Nordbayern
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1. Organisatorisches, Fachaufsicht
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2. Aufgaben
3. Beteiligung
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4. Berichtswesen und Statistik, Datenverarbeitung
5. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 01.08.2026
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.07.2031
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5.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Leitlinien treten mit Wirkung vom 1. August 2026 in Kraft und mit Ablauf des 31. Juli 2031 außer Kraft.