Zur Startseite von BAYERN.RECHT
Zur Trefferliste der letzten Suche
Toggle navigation
Suche zurücksetzen
Suche ausführen
Navigation
Inhaltsverzeichnis
Bereich reduzieren
Jahresabschluss und Rechnungslegung für das Haushaltsjahr 2025
Bereich erweitern
1. Jahresabschluss
Bereich erweitern
2. Rechnungslegung über die Einnahmen und Ausgaben des Freistaates Bayern
3. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
JahresBek 2025
Text gilt ab: 01.01.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026
Gesamtansicht
Download
Drucken
Vorheriges Dokument
Nächstes Dokument
3.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2025 in Kraft; sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.