Inhalt

JahresBek 2023
Text gilt ab: 01.01.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024

3.   Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2023 in Kraft; sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2024 außer Kraft.