Inhalt

RlR
Text gilt ab: 01.01.2017

6.   Schlussbestimmungen

6.1   Inkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2017 in Kraft; sie gilt unbefristet.

6.2   Außerkrafttreten

1Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen über die Neufassung der Richtlinien zur Rechnungslegung über Einnahmen und Ausgaben des Freistaates Bayern (Rechnungslegungsrichtlinien– RlR) vom 3. März 2006 (FMBl. S. 43, StAnz. Nr. 10) tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2016 außer Kraft. 2Abweichend vom Satz 1 sind für die im Jahr 2017 durchzuführende Rechnungslegung für das Haushaltsjahr 2016 die Rechnungslegungsrichtlinien in der am 31. Dezember 2016 geltenden Fassung anzuwenden.