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6322-F Bestimmungen für die Erteilung von Kassenanordnungen im automatisierten Buchführungsverfahren der Staatskassen (EDV-Bestimmungen-Kasse – EDVBK) Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 2. Januar 2017, Az. 17-H 2011.1-1/6 (FMBl. S. 146)
Anlagenverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
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Erster Abschnitt Allgemeines
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Zweiter Abschnitt Gemeinsame Regelungen für elektronische und schriftliche Anordnungen
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Dritter Abschnitt Ergänzende Regelungen für elektronische Anordnungen
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Vierter Abschnitt Ergänzende Regelungen für schriftliche Anordnungen und Einzahlungsvordrucke
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Fünfter Abschnitt Ablauforganisation in der Kasse (soweit für die ASt von Bedeutung)
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Sechster Abschnitt Schlussbestimmungen
20. Inkrafttreten
21. Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Anlagen
Inhalt
EDVBK
Text gilt ab: 01.01.2025
Fassung: 02.01.2017
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20.
Inkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2017 in Kraft.