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EDVBK
Text gilt ab: 01.01.2025
Fassung: 02.01.2017
19.
Kontenübersicht für Mittelbehörden
1Für ASt der Mittelinstanz (Mittelbehörden), die das IHV nicht anwenden und die ihren nachgeordneten ASt Haushaltsmittel zuteilen, wird bei Bedarf eine monatliche Kontenübersicht erstellt. 2IHV-Anwender erhalten auf Anforderung eine Kontenübersicht. 3Die Kontenübersicht enthält in der Ordnung der BSt für jede ASt (einschließlich der Mittelbehörde) den Anfangs- und Endbestand sowie die Summe der seit der letzten Kontenübersicht gebuchten Beträge je BSt, sowie die Summen dieser Beträge für alle ASt. 4Wurden Zahlungen bei mehreren Kassen/Zahlstellen angeordnet, sind in der Kontenübersicht die BSt aller betroffenen Kassen und Zahlstellen zusammengefasst.