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ZustV-Bezüge-Vollzbek
Text gilt ab: 01.05.2023

5.   Außerkrafttreten

Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen über den Vollzug der Verordnung über Zuständigkeiten für die Festsetzung, Abordnung und Abrechnung der Bezüge von Bediensteten und Versorgungsempfänger (ZustV-Bezüge) vom 1. September 1994 (FMBl. S. 305, StAnz. Nr. 39) tritt mit Ablauf des 31. Juli 2022 außer Kraft.