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Inhaltsverzeichnis
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Vollzug der Verordnung über Zuständigkeiten für die Festsetzung, Anordnung und Abrechnung der Bezüge von Bediensteten und Versorgungsberechtigten
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1. Gemeinsame Vorschriften für alle Bezügearten
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2. Zu einzelnen Vorschriften der ZustV-Bezüge
3. Beschäftigte anderer Arbeitgeber oder Dienstherren
4. Inkrafttreten
5. Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
ZustV-Bezüge-Vollzbek
Text gilt ab: 01.05.2023
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4.
Inkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt am 1. August 2022 in Kraft.