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Vereinbarung des Bundes und der Länder über die Kosten in Einlieferungssachen
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Text gilt ab: 01.08.1993
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5.
Diese Vereinbarung tritt an die Stelle der Vereinbarung über die Kosten in Einlieferungssachen vom 4. Oktober 1958 (BAnz Nr. 3 vom 7. Januar 1959
*)
*)
).
*)
[Amtl. Anm.:]
JMBl 1958 S. 178