Zur Startseite von BAYERN.RECHT
Zur Trefferliste der letzten Suche
Toggle navigation
Suche zurücksetzen
Suche ausführen
Navigation
Inhaltsverzeichnis
Bereich reduzieren
Vollzugshinweise zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Lebensmittel- und Veterinärrecht
Bereich erweitern
1. Rechtsgrundlagen
Bereich erweitern
2. Verfahren
3. Verfolgungsverjährung (§ 31 OWiG)
4. Schlussbestimmungen
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 01.09.2021
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026
Gesamtansicht
Download
Drucken
Vorheriges Dokument
Nächstes Dokument
4.
Schlussbestimmungen
1
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. September 2021 in Kraft.
2
Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.