Inhalt

Text gilt ab: 01.10.2024

2.  

Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2024 in Kraft und gilt unbefristet. Gleichzeitig tritt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz über die Neufassung der Richtlinien zum Jugendgerichtsgesetz vom 21. Juni 1994 (JMBl. 1994 S. 88) außer Kraft.