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Neufassung der Richtlinien zum Jugendgerichtsgesetz
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Text gilt ab: 01.10.2024
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Die als Anlage beigefügte Neufassung der Richtlinien zum Jugendgerichtsgesetz (RiJGG), die die Landesjustizverwaltungen vereinbart haben, wird mit Wirkung vom 1. Oktober 2024 in Kraft gesetzt.