[Amtl. Anm.:] Alle Bezeichnungen in der männlichen Form verstehen sich auch in der weiblichen Form.
[Amtl. Anm.:] Sie wird in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung geprüft und bewertet; ergänzende Anhaltspunkte ergeben sich aus der Ersten Juristischen Staatsprüfung, aus den Zeugnissen während der Referendarzeit und evt. aus juristischen Zusatzausbildungen.