Inhalt
§ 44
Rechtsmittel-, Haftprüfungs- und Verteidigerausschlussverfahren bei den Generalstaatsanwaltschaften
(1) 1Als Rechtsmittel-, Haftprüfungs- und Verteidigerausschlussverfahren sind zu registrieren:
- 1.
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unter dem Registerzeichen „SRs“
Revisionen in Strafsachen,
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- 2.
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unter dem Registerzeichen „SsBs“
Rechtsbeschwerden nach § 79 Absatz 1 Satz 1 OWiG, § 87j IRG und § 11 DECHPolVtrUG,
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- 3.
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unter dem Registerzeichen „SsRs“
Anträge auf Zulassung der Rechtsbeschwerde nach § 79 Absatz 1 Satz 2 und § 80 OWiG sowie § 87k IRG und § 12 DECHPolVtrUG,
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- 4.
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unter dem Registerzeichen „GWs“
Beschwerden gegen gerichtliche Maßnahmen und Entscheidungen in Straf- und Bußgeldsachen,
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- 5.
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unter dem Registerzeichen „Zs“
- a)
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Beschwerden nach § 21 StVollstrO,
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- b)
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sonstige Beschwerden gegen Maßnahmen und Entscheidungen einer Staatsanwaltschaft,
-
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- 6.
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unter dem Registerzeichen „HEs“
Haftprüfungsverfahren,
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- 7.
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unter dem Registerzeichen „VAus“
Vorlagen oder Anträge auf Ausschluss des Verteidigers nach § 138c Absatz 2 StPO in amts- und landgerichtlichen Verfahren,
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- 8.
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zusätzlich zu den nach § 11 zu registrierenden Eingängen unter dem Registerzeichen „AR“
- a)
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Privatklagesachen, die der Generalstaatsanwaltschaft zur Weiterleitung an das Revisionsgericht vorgelegt werden,
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- b)
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sonstige Beschwerden gegen Maßnahmen und Entscheidungen einer Staatsanwaltschaft, wenn die Generalstaatsanwaltschaft die Entscheidung der örtlichen Behördenleitung überlässt,
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- c)
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vom Bundesgerichtshof zurückgeleitete Revisionen, wenn nur der Angeklagte das Rechtsmittel eingelegt hat.
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2Wird die Rechtsbeschwerde zugelassen, ist das Verfahren über die Rechtsbeschwerde nicht neu zu registrieren, sondern unter dem Registerzeichen „SsRs“ fortzuführen. 3Das sich einer Einstellungsbeschwerde anschließende Klageerzwingungsverfahren nach § 172 Absatz 2 StPO ist nicht neu zu registrieren.
(2) Im Register sind folgende Angaben zu vermerken:
- 1.
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Aktenzeichen,
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- 2.
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Datum des Eingangs,
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- 3.
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Vor- und Familienname, Geburtsname und -datum, Staatsangehörigkeit, weitere Personendaten, zum Beispiel frühere Vor- und Familiennamen sowie Aliasnamen, oder sonstige Bezeichnungen sowie Anschrift oder Aufenthaltsort:
- a)
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sämtlicher Angeklagten, Beschuldigten oder Betroffenen,
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- b)
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der Rechtsmittelführer,
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- c)
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der Privatkläger,
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- 4.
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Gericht erster Instanz oder Staatsanwaltschaft, deren Entscheidung angefochten wird:
- a)
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Sitz,
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- b)
-
Aktenzeichen,
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- c)
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Datum der Entscheidung,
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- 5.
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Datum und Art der Erledigung,
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- 6.
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Bemerkungen, zum Beispiel Herkunft, Verbleib, weitere Verfahren.
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