Inhalt
3.
Vordruckverwaltung
3.1
Für jede Behörde oder für mehrere Behörden gemeinsam wird ein Vordrucksachbearbeiter bestellt.
3.2
Dem Vordrucksachbearbeiter obliegen insbesondere die Gestaltung der Eigen-Vordrucke, die Mitwirkung bei der Beschaffung von Vordrucken sowie die Führung des Vordruckverzeichnisses und der Vordrucksammlung, die die festgestellten Vordrucke und die Eigen-Vordrucke enthalten soll.