Inhalt
19.
Entscheidung über Einsprüche
1Der Ausschuss entscheidet mit einfacher Mehrheit über Einsprüche gegen die Vorschlagsliste. 2Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Richters beim Amtsgericht. 3Die Entscheidungen sind in das Protokoll aufzunehmen. 4Dem Vorgeschlagenen, der gehört worden ist, ist die Entscheidung mitzuteilen.