Inhalt
    
    
            
              15.
               Zusammensetzung des Ausschusses 
              
             
             1Der Ausschuss besteht aus dem Richter beim Amtsgericht als Vorsitzenden, dem Landrat oder dem von ihm beauftragten Bediensteten (auch in kreisfreien Städten) als Verwaltungsbeamten sowie sieben Vertrauenspersonen als Beisitzern. 2Beim Amtsgericht Nürnberg wird der Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg als Verwaltungsbeamter bestimmt; er kann diese Aufgabe einem weiteren Bürgermeister oder einem Gemeindebediensteten übertragen.